Hausärztliche Grundversorgung incl. Kinderuntersuchungen, Hausbesuchen und Altenheimbetreuung.
Pflichtangabe gemäß den Hinweisen und Erläuterungen zur Berufsordnung: Bei den hier genannten Tätigkeitsschwerpunkten handelt es sich nicht um durch die Ärztekammer verliehene Qualifikationen.